Seit 28.01.2022 gelten die 30. Corona Regel.
Der Gesundheitsschutz unserer Gäste und Beschäftigten hat für uns höchste Priorität.
Im Rahmen der Krise um die Verbreitung des Corona-Virus und der Covid 19 Erkrankungen haben sich die Anforderungen an die Hygienekonzept auf der Grundlage der CoronaSchutzVo RPL aktualisiert und passen es bei Bedarf an.
Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung
Allgemeines
a.) Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung mit Dauer des Aufenthalts zu erfassen ( Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer )
b.) Diese sind für eine Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag der Abreise der Gäste aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Die Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Datenaufbewahrungspflichten aus anderen Rechtsformschriften, z.B. § 30 Abs. 4. Bundesmeldegesetz bleiben unberührt.
Befolgen Sie mit uns zusammen bitte folgende Hygieneregeln:
- Beim betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren oder zu waschen.
- Grundsätzlich bitten wir Sie, Ihre Hände regelmäßig und gründlich zu waschen.
- Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Gästen und zu unseren Personal. Kommt es dennoch zu Treffen in verwinkelten Bereichen, dann bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme.
- Bitte tragen Sie in den gemeinsamen Bereichen einen Nasen-Mundschutz
- Bitte sorgen Sie in Ihren Zimmern für Regelmäßige Stoßlüftung
- Verzichten Sie bitte auf Händeschütteln und Umarmungen
- Niesen und Husten Sie bitte in die Armbeuge
- Taschentücher bitte nur einmalig benutzen
- Tragen Sie bitte Ihren Mund-Nasenschutz beim Betreten der Räumlichkeit bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes sowie beim Verlassen des Platzes. Die Maskenpflicht besteht ausschließlich am Sitzplatz nicht.
2.1 Seminarräume
Der große Yogaraum hat 60 qm und der obere Seminarraum hat 50 qm.
Pausen werden die Räume gelüftet.
2.2. Nutzung gemeinsamen Bereiche
- die Sitzgelegenheiten sind so positioniert, dass der
Mindestabstand gewahrt werden kann.
- In den Bereichen, in denen die Mindestabstände nicht
eingehalten werden können, ist ein Nasen-/ Mundschutz
zu tragen.
2.3 Gästezimmer
- Die Gästezimmer können als Doppelzimmer oder als
Dreibettzimmer belegt werden unter der Einhaltung der
Hygienevorschriften.
- Gäste sind angehalten, ihre eigenen Handtücher und
Bettwäsche mitzubringen. Sollten sie vergessen werden,
stellen wir sie gegen einen Aufpreis von 6 EURO zur
Verfügung.
- Während des Aufenthalts sind Gäste angehalten, auf die
Regelmäßige Lüftung achten.
- Die Gästezimmer werden nach Abreise der Gäste gründlich
gereinigt, desinfiziert und gelüftet.
2.4 ( Öffentliche) Toiletten und Duschen
- Sanitäre Bereiche werden täglich gereinigt, desinfiziert.
- In allen Bädern sind Seifenspender, Desinfektionsmittel und
Einweghandtücher vorhanden.